Sneaker‑Releases, Produkt‑Releases, Konzerte & Clubs – buche deinen Profi‑Ansteher. Wir warten. Du lebst.
50 CHF
80 CHF
150 CHF
Bei längeren Wartezeiten bitte Kontaktaufnahme für individuelles Angebot.
Überzeit wird in 15‑Minuten‑Blöcken abgerechnet: +15 CHF je Block. Kulanz: bis 5 Minuten werden nicht berechnet.
Mindestbuchung 30 Minuten. Anfahrtskosten werden individuell nach Distanz & Zeit berechnet.
Auf Wunsch übernehmen wir nicht nur das Anstehen, sondern die komplette Abwicklung: Einkauf, Koordination und Übergabe – diskret, zuverlässig und ohne Aufwand für dich.
Hinweis: Bei limitierten Releases oder sehr hoher Nachfrage behalten wir uns vor, Aufträge nur gegen Vorauszahlung und individuelles Angebot anzunehmen.
Übernehmt ihr auch den Kauf & die Lieferung?
Ja. Wir können den gewünschten Artikel (z. B. iPhone, Sneaker) vor Ort kaufen, den Beleg mitgeben und ihn persönlich in Zürich übergeben oder per Post (A‑Post/Signature) versenden. Der Kaufpreis kommt zusätzlich zu den Wartegebühren.
Wie läuft die Bezahlung?
Per TWINT oder auf Vorausrechnung. Du erhältst die Zahlungsdetails nach Bestätigung per E‑Mail. Für Käufe ist i. d. R. eine Anzahlung oder Vorauszahlung nötig.
Wie weise ich nach, dass jemand ansteht?
Der Steher sendet Foto-Belege und Standort-Updates.
Wo verfügbar?
Start in Zürich/Aargau. Weitere Städte auf Anfrage.
Gibt es Mindestzeiten?
Ja, die Mindestbuchung beträgt 30 Minuten.
Lange Wartezeiten?
Für Aufträge über 2 Stunden bitte individuell Kontakt aufnehmen – wir machen dir ein faires Angebot.
Email: rent-a-line@hotmail.com
Rent‑A‑Line
Anbieter: Rent‑A‑Line
E‑Mail: rent-a-line@hotmail.com
Diese Website dient der Vorab‑Anfrage. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst nach Bestätigung per E‑Mail zustande.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Bearbeitung deiner Anfrage und zur Durchführung des Auftrags (Schweiz).
Unsere Leistung besteht im Anstehen und – auf Wunsch – in der Abwicklung. Ein bestimmter Erfolg (z. B. Warenverfügbarkeit) kann nicht garantiert werden.
Nutzung ab 18 Jahren. Es gilt Schweizer Recht.